Richter ausbildungsweg

Diese ausbildung ist eine praktische phase, in der man verschiedene gerichte und behörden durchläuft. Die entscheidung für das richteramt ist eine bewusste entscheidung für einen dienst an der gerechtigkeit.


Wenn du Richter werden möchtest, wird dein zukünftiger Einsatzort in einem Gericht sein. Nach dem Jurastudium und dem Rechtsreferendariat schließt sich noch eine Zeit an, in der man Richter/in auf Probe ist. Richter/in ist ein Beruf mit viel Verantwortung, denn man ist für die Rechtsprechung zuständig.

Oft beginnt man als richter auf probe, um seine eignung unter beweis zu stellen. Die ständige weiterbildung ist unerlässlich, um mit neuen gesetzen und rechtsprechung schritt zu halten. Aber dein Haupteinsatzort befindet sich an einem Gericht oder Bundespatentgericht.

Der weg mag lang sein, aber die möglichkeit, recht zu sprechen und zu gestalten, ist eine tiefe erfüllung. an Hochschulen oder ähnlichen Unterrichtsanstalten eingesetzt. Ebenfalls werden sie z.B. Man muss ein hohes maß an integrität und moralischem kompass mitbringen.

Es ist ein beruf, der sowohl intellektuelle herausforderung als auch menschliche reife verlangt. Anschließend kann man sich auf richterstellen bewerben, was meist ein auswahlverfahren beinhaltet. Der weg zum richteramt ist anspruchsvoll und erfordert viel hingabe.

Danach durchläufst Du den 2-jährigen Vorbereitungsdienst, das sogenannte Rechtsreferendariat, bis Du Dein zweites Staatsexamen ablegst. Das zweite staatsexamen markiert den abschluss der juristischen ausbildung. Mit der Ausbildung ist es aber möglich, dass du beispielsweise an Universitäten oder Fachhochschulen arbeitest.

Basisvoraussetzung ist ein juristisches Studium an einer deutschen Hochschule mit erfolgreicher Prüfung durch das erste und zweite juristische Staatsexamen. Danach kann die Berufung als Richter/in auf Lebenszeit folgen. Wenn Du Richter werden möchtest, absolvierst Du ein etwa 9-semestriges Rechtswissenschaft Studium und schließt dieses mit dem ersten Staatsexamen ab.

Weiterhin kann im Anschluss nur derjenige Richter werden, der bereits über einen Zeitraum von drei Jahren „ Richter/in auf Probe “ war. Man beginnt typischerweise mit einem jurastudium an einer universität. Richter sind in der Regel an Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Finanz-, Sozial-, Verwaltungs-, Arbeits- und Disziplinargerichtsbarkeit oder auch beim Bundespatentgericht beschäftigt.

Nach dem ersten staatsexamen folgt eine mehrjährige referendarausbildung.