Steuererklärung außergewöhnliche belastungen bestattungskosten
Auch kosten für die grabpflege können unter umständen berücksichtigt werden. In der Steuererklärung kann er die Bestattungskosten nicht absetzen, weil sie komplett mit dem Nachlass des Verstorben gedeckt sind. Angehörige, die die kosten getragen haben, können diese geltend machen.
B. aus Sterbegeldern oder aus auf den Todesfall abgeschlossenen Versicherungen, erbracht werden können. Das Finanzamt sieht hier die Grenze bei Euro. Die Kosten einer Beerdigung können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder aus sittlichen Gründen freiwillig.
Glücklicherweise lassen sich diese ausgaben oft als außergewöhnliche belastung von der steuer absetzen. Die kosten für eine bestattung können schnell sehr hoch werden. Ein Beispiel: Rüdigers Vater hinterließ ihm nach seinem Tod Euro. Rüdiger übernahm als Alleinerbe die Beerdigungskosten von Euro.
Die Angemessenheit richtet sich dabei auch nach der Lebensstellung des Verstorbenen. Dazu zählen beispielsweise kosten für den sarg oder die urne und die trauerfeier. Dies kann ihnen helfen, die finanzielle belastung nach einem verlust etwas zu mildern. Daher scheidet ein Abzug der Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung insoweit aus, als diese Kosten aus dem Nachlass, z.
Die summe der abzugsfähigen bestattungskosten ist begrenzt. Es ist wichtig, alle rechnungen und belege sorgfältig aufzubewahren.
Bestattungskosten eines nahen Verwandten können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Beerdigungskosten belasten zunächst das durch Erbfall übergegangene Vermögen. Das nennt sich dann Einzelfallprüfung.
Wird diese Grenze überschritten, prüft das Finanzamt gegebenenfalls noch genauer nach. Nicht jede ausgabe ist jedoch automatisch abzugsfähig, hier gibt es klare regelungen. Der Ratgeber "Außergewöhnliche Belastungen im Steuerrecht" erklärt die Grundlagen.
Die Bestattungskosten müssen „angemessen“ sein. Haben sie also bereits viel geld für die bestattung ausgegeben, sollten sie die steuererklärung prüfen. Zu den häufigsten "anderen außergewöhnlichen Belastungen" zählen Krankheitskosten, Kurkosten, Bestattungskosten, Scheidungskosten und Wiederbeschaffung von Hausrat (zum Beispiel bei Hochwasser oder anderen Katastrophenschäden).
Auch wenn die erben die kosten tragen, ist ein abzug möglich. Die zumutbare belastung spielt eine rolle und reduziert den abzugsfähigen betrag.