Baumfällung erlaubter zeitraum

Von März bis September ist es verboten, die meisten Bäume zu schneiden. Gerade alte, große Bäume spielen eine ökologisch wichtige Rolle und müssen erhalten bleiben. Im § 39 BNatSchG heißt es: Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1.

Generell ist die zeit vom spätherbst bis zum frühjahr als optimales fällfenster bekannt. Das fällen von bäumen außerhalb der erlaubten zeiten kann teuer werden. Baumschutzverordnung. Erlaubt ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar.

In dieser Zeit nisten Vögel in den Bäumen. Forstarbeiter kennen diese regeln und halten sich daran. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Private grundstücksbesitzer müssen ebenfalls die gesetzlichen vorgaben beachten.

Innerhalb der vegetationsperiode, also im frühling und sommer, sind baumfällungen meist tabu.


Diese Regelung sorgt dafür, dass brütende Vögel ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können. Diese klare regelung dient dem erhalt unserer natürlichen vielfalt. Der Baum trägt dann keine Blätter mehr und speichert. Oftmals gibt es eine schonzeit, um brutvögel und andere tiere zu schützen.

Das gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben. Der zeitraum, in dem bäume gefällt werden dürfen, ist nicht überall gleich geregelt. Sobald Ihnen die Baumfällung genehmigt wurde, ist diese zunächst für ein Jahr gültig.

Manchmal gibt es ausnahmen für notwendige baumpflege oder die beseitigung von gefahr. Manchmal kommt es vor, dass die Baumfällung aus verschiedenen Gründen in diesem Zeitraum nicht stattfinden konnte. Manche gemeinden haben zusätzlich eigene verordnungen, die weitere einschränkungen festlegen.

Besonders wichtig sind die Folgenden: Zeitraum. März bis zum Das Fällen von Bäumen ist zwischen dem 1. Es ist wichtig, sich vorab bei der zuständigen behörde zu informieren. Wann dürfen Bäume gefällt. Von Oktober bis Februar dürfen Hecken, Bäume und Sträucher geschnitten werden.

Dann haben Sie die Möglichkeit, die Genehmigung schriftlich und formlos um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dort steht, wann man hierzulande einen Baum nicht fällen darf. März und dem September grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Abgesehen von dem Verbot ist der Zeitraum zwischen November und Februar noch aus anderen Gründen zu empfehlen.

Die genauen daten können sich von bundesland zu bundesland unterscheiden.